Patienteninformation für physiotherapeutische Behandlung und osteopathische Behandlung in Wien

Für eine Erstbehandlung benötigen Sie eine Verordnung für Physiotherapie und eine Verordnung für Osteopathie von Ihrem praktischen Arzt oder Orthopäden.

Bitte bringen Sie ebenfalls aktuelle Befunde zur ersten Behandlung mit. In einem Anamnesegespräch entscheiden wir die zielführendste Vorgangsweise. Gerne informiere ich Sie näher über den Ablauf der Behandlung, die Zahlung und die Vorgangsweise zur Kostenrefundierung.

 

Einen Termin für eine Behandlung können Sie sich gerne telefonisch unter der Telefonnummer +43 699 10664912 mit mir ausmachen.

Termin vereinbaren

Damit ich mir ausreichend Zeit für Sie nehmen kann, ersuche ich immer um telefonische Terminvereinbarung. Bitte rufen Sie mich dazu unter der Nummer +43 699 10664912 zurück und sprechen Sie Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und Ihr Anliegen auf Band. Ich rufe Sie so rasch wie möglich zurück.

Erstbehandlung bei Kucher Verena in Wien

Wenn Sie das erste Mal zu mir kommen, bringen Sie bitte alle aktuellen Befunde, sowie eine Verordnung von Ihrem Orthopäden oder Hausarzt mit.

Kostenrefundierung von der Krankenkasse für Physiotherapie

Die Therapiekosten für Physiotherapie und Osteopathie sind nach jeder Therapieeinhait mittels Überweisung selbst zu bezahlen. Möchten Sie einen Teil von der Krankenkasse refundiert bekommen, müssen Sie die Verordnung noch vor der 2. Behandlung von Ihrer Kasse bewilligen lassen.

Derzeit ist die Bewilligungspflicht bei der ÖGK und der BVAEB bis auf weiteres ausgesetzt!

Am Ende der Therapieserie, spätestens nach 10 Therapieeinheiten, erhalten Sie eine Gesamt-Honorarnote über die erbrachten Leistungen. Die Behandlungskosten können dann zur Rückvergütung bei Ihrer Krankenkasse einreichen werden. Dazu sind die bewilligte Verordnung und die Originalrechnung notwendig.

Sonstiges

Eine physiotherapeutische oder osteopathische Behandlung ist kein Ersatz für eine ärztliche Intervention oder eine psychotherapeutische Behandlung.

Aus organisatorischen Gründen müssen Termine, die nicht mindestens 24h zuvor abgesagt wurden, in Rechnung gestellt werden.

Die Bezahlung erfolgt bequem mittels Überweisung nach jeder Behandlungseinheit. Meine Kontodaten bekommen Sie beim ersten Termin.